Ruhige Gebiete und Lärmaktionsplan
Ruhige Gebiete für Schöneiche
Das Schöneicher Forum gegen Fluglärm e.V. hatte Anfang 2012 der Gemeindevertretung vorgeschlagen "Ruhige Gebiete" für unsere Gemeinde zu benennen. In der Zwischenzeit wurde vom Büro Hoffmann-Leichter ein Lärmaktionsplan aufgestellt, der auch einen Vorschlag für "Ruhige Gebiete" enthält. Dieser Vorschlag schützt jedoch nicht unsere Bürger vor einer Zunahme von Umweltlärm.
Wie die wirkliche Lärmsituation in unserer Gemeinde ist und welche Möglichkeiten bestehen unsere Bürger vor künftiger Verlärmung zu schützen, haben wir in den folgenden Dokumenten dargelegt.
Die Diskussion über den Lärmaktionsplan findet in der Gemeindevertretung im August und September statt. Informieren Sie sich hier und teilen Sie uns und den Gemeindevertretern Ihre Meinung mit.
INFORMATION AUS DEM MINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG:
Das Schöneicher Forum gegen Fluglärm e.V. (SFGF) hat sich an das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) mit der Bitte gewendet, unsere Position, die wir zum Thema "Ruhige Gebiete" in unserer Gemeinde vertreten zu überprüfen. In dieser PDF lesen Sie die Antwort darauf. Hier ansehen
Wie die Lebensqualität erhalten und unsere Gemeinde gegen die Zunahme von Umweltlärm geschützt werden kann, erfahren in den Thesen "Ruhige Gemeinde – Status Quo sichern!"
• [Status_Quo_sichern(fin)] hier ansehen
Welche gesetzliche und behördliche Bestimmungen für die Ausweisung ruhiger Gebiete gelten und was diese für die Bürger und die Verwaltung bedeuten, haben wir in der Dokumentation "Ruhige Gebiete für Schöneiche" dargestellt.
• [RG_2013(SFGF)-fin] hier ansehen
Um zu zeigen, wie ruhige Gebiete aufgrund eigener Kriterien, die von der Gemeinde selber beschlossen werden können, "ruhige Gebiete" benannt werden können, sind hier einige "Beispiele für Ruhige Gebiete in Schöneiche bei Berlin" zusammengestellt.
• [RG_2013(SFGF)-Beispiele] hier ansehen
Der Gesetzgeber räumt auch die Möglichkeit ein, dass die Kenntnis der Bürger über den Umweltlärm am Ort, als Kriterium für die Benennung von ruhigen Gebieten herangezogen werden darf. Um eine erste Übersicht über den Verkehrslärm in der Gemeinde zu erhalten, haben wir für Sie die "Verkehrsbelastung in der Gemeinde" anhand von den Ergebnissen der Verkehrszählungen ermittelt.
• [Belastung aus Verkehrszahlen] hier ansehen
Auch das subjektive Empfinden soll laut geltendem Recht bei der Benennung ruhiger Gebiete berücksichtigt werden. Die Meinung von 80 Bürgerinnen und Bürger haben in dem Kurzbericht "Wie bewerten die Bürger von Schöneiche den Umweltlärm an ihrem Wohnort" dargestellt.
• [SFGF_Lärmumfrage] hier ansehen
Die 10 meist gestellten Fragen zu ruhigen Gebiete für Schöneiche
1 Was sind ruhige Gebiet ?
Ruhige Gebiete auf dem Land oder in Ballungsräumen, sind Gebiete, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) gegen eine Zunahme von Umgebungslärm zu schützen
sind. Das gilt auch für bebaute Gebiete (z. B. Wohngebiete oder Gebiete mit Mischnutzung),
die "keinem relevanten" Lärm durch Verkehr, Industrie, u.s.w. ausgesetzt sind. Wesentlich
hierfür ist, dass neben objektiven Kriterien die Bürger ihren Lebensraum als ruhiges Gebiet
empfinden [s. LAI Hinweise und StrategieBrbg]
2 Warum ruhige Gebiete in Schöneiche ?
Auch wenn Störungen durch Umweltlärm in unserer Gemeinde wahrgenommen werden,
empfinden die Schöneicher Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnort als eine ruhige Gemeinde
mit guter Infrastruktur und Kultur, in der es sich gut leben lässt. Mit der Ausweisung ruhiger
Gebiete kann dieser Lebensraum in Übereinstimmung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) vor der Zunahme von Umgebungslärm geschützt werden.
3 Wie kommt Schöneiche zu ruhigen Gebieten ?
Ruhige Gebiete müssen benannt werden [LAI Hinweise]. Verantwortlich hierfür ist die Gemeinde
(Gemeindevertretung). Die benannten ruhigen Gebiete sind öffentlich zu machen.
Sie sind in einem Lärmaktionsplan oder bei der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigen.
Bereits in 2008 wurden in Schöneiche die Teilgebiete Grätzwalde Ost und Hohenberge als
ruhige Gebiete festgesetzt und mit der Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung öffentlich
gemacht [http://www.schoeneiche-bei-berlin.de/res.php?id=430]!
Bei der Einwohnerversammlung am 18. April 2012 sprachen sich ca. 75% der Anwesenden
für die Ausweisung des gesamten Gemeindegebiets von Schöneiche als ruhiges Gebiet aus
[s. Protokoll des Bürgermeisters]. Die Gemeindevertretung kann ein solches ruhiges Gebiet
durch Beschluss festsetzen, das dann im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2013 bzw. eines
Lärmaktionsplanes ausgewiesen wird.
4 Wie können ruhige Gebiete helfen die Bürger unserer Gemeinde zu schützen ?
Die Existenz ruhiger Gebiete ist ein Kriterium, das bei der Abwägung von Entscheidungen zu
berücksichtigen ist. Was die Minderung von Umweltlärm (auch Verkehrs- und Fluglärm) betrifft,
so können ruhige Gebiete bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Lärmschutzmaßnahmen
wirken.
5 Wird durch ruhige Gebiete die wirtschaftliche Entwicklung in der Gemeinde beeinträchtigt?
Nein, natürlich nicht! Die Weiterführung der Gewerbe in den Wohngebieten (Mischnutzung),
oder die Neuansiedlung von ortsüblichem Gewerbe ist entsprechend der bisher geltenden
Bestimmungen nach wie vor möglich. Bei neuen Baumaßnahmen und der periodisch durchzuführenden
Lärmaktionsplanung ist zu prüfen (s. Frage 4), in wie weit Lärmschutzmaßnahmen
vorzusehen und umzusetzen sind.
6 Wird durch ruhige Gebiete das soziale Leben in der Gemeinde beeinträchtigt ?
Nein, natürlich nicht! Nach wie vor können Veranstaltungen auf dem Sportplatz und anderen
Orten der Gemeinde durchgeführt werden, die Bürger haben nach wie vor die Möglichkeit
den Rasen zu mähen und Baumpflegearbeiten durchzuführen und Kinder in Kitas und Schulen
können selbstverständlich Zeit im Freien verbringen. Es gilt genau das Gegenteil: Die
Lebensräume der Bürger dürfen nicht durch Zunahme von Umweltlärm zusätzlich belastet
werden!
7 Was ist zu tun, wenn trotz aller Bemühungen der Umweltlärm zunimmt ?
In diesem Fall sind die Betroffenen durch Lärmschutzmaßnahmen zu entlasten. Hierzu sind
u. a. Maßnahmen bei der Lärmaktionsplanung festzulegen und entsprechend umzusetzen.
Die Verantwortlichkeit hierfür liegt bei der Gemeinde.
8 Kann durch das Ausweisen ruhiger Gebiete das Überfliegen unserer Gemeinde
durch Verkehrsflugzeuge vermieden werden ?
Leider nicht! Ruhige Gebiete können aber durchaus die Durchsetzung der berechtigten Interessen
unserer Bürger, wie Lärmschutzmaßnahmen für Wohngebäude, Schulen und anderen
Einrichtungen, sowie die Einflussnahme auf das Flugverhalten unterstützen.
9 Werden Schöneicher Bürgerinnen und Bürger überhaupt berechtigt sein, Lärmschutzmaßnahmen
einzufordern ?
Wir fürchten ja! Bereits jetzt, vor Inbetriebnahme des Flughafens BER wurden durch unsere
Messstation Überflüge mit Lärmwerten von über 70 dB(A) nachgewiesen. Nach derzeit geltendem
Recht haben alle Bürger, bei denen am Tage ein Grenzwert in den Wohnräumen
von 55 dB(A) überschritten wird, Anspruch auf Schallschutz. Dieser Anspruch besteht unabhängig
von den in der Lärmkartierung ausgewiesenen Schutzbereichen!
10 Gibt es in anderen Gemeinden ruhige Gebiete ?
Verschiedene Gemeinden im Süden Brandenburgs (z.B. Kleinmachnow, Stahnsdorf, ...) haben
bereits ruhige Gebiete auf Beschluss ihrer Gemeindevertretungen festgesetzt und in den
Amtsblättern öffentlich gemacht. Sie gelten somit als politische Vorgabe für die vom Gesetzgeber
verlangte Lärmaktionsplanung zum Sommer 2013.
Beschließen die Schöneicher Gemeindevertreter die Benennung ruhiger Gebiete, so
ist das eine politische Vorgabe für Bürgermeister und Gemeindeverwaltung, den
Schutz dieser Gebiete bei künftigen Projekten vor der Zunahme von Umgebungslärm
zu schützen und entsprechende Maßnahmen bei der periodischen Lärmaktionsplanung
in den Lärmminderungsplänen aufzunehmen!
Schöneiche, den 28. Jul. 2012
Glossar:
BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz
LAI Hinweise Hinweise der Arbeitsgemeinschaft der Länder und des Bundes zur Lärmaktionsplanung (2007 mit Ergänzung 2009)
StrategieBrbg Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg, vom 06.06.2012